Version vom 23.01.2024
Luzern, Schweiz
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. der Anhänge (nachfolgend "AGB" oder "VEREINBARUNG" genannt) gelten für die Nutzung von MySimpleLog sowie sämtlichen Rechtsgeschäfte, welche über www.mysimplelog.ch geschlossen werden. Der Kunde(nachfolgend "User" oder einzeln "PARTEI" und zusammen mit MySimpleLog AG "PARTEIEN")erklärt sich mit dem Anklicken der entsprechenden Checkbox vorbehaltlos mit den folgenden AGB für MySimpleLog einverstanden.
Es gilt jeweils die aktuellste Version der AGB und der Datenschutzerklärung, welche jederzeit auf der Webseite von MySimpleLog zur Verfügung steht (https://mysimplelog.ch/legal).
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem USER und der MySimpleLog AG (nachfolgend "MySimpleLog").Die AGB finden auf alle Vereinbarungen zwischen dem USER und MySimpleLog für die von MySimpleLog angebotenen Produkte und Dienstleistungen Anwendung, sofern die jeweilige Vereinbarung nicht explizit davon abweicht.
2. Allgemein
2.1.1. MySimpleLog betreibt die Software "MySimpleLog"; nachfolgend "SOFTWARE" oder "PRODUKT"), wie in diesen AGB beschrieben und erbringt in diesem Zusammenhang für den USER bestimmte Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend "SAAS-DIENSTE"), welche in diesen AGB genauer ausgeführt werden.
2.1.2. Das PRODUKT bietet insbesondere die folgenden Funktionalitäten, die fortlaufend durch MySimpleLog geändert oder verbessert werden können:
2.1.3. Als Teil der SAAS-DIENSTE ist MySimpleLog für folgende Handlungen zuständig:
2.1.4. Zu diesem Zweck speichert MySimpleLog die SOFTWARE auf einem Server, der für den USER über das Internet zugänglich ist.
2.1.5. Die SAAS-DIENSTE unterliegen diesen AGB und der fristgerechten Bezahlung der über MySimpleLog bzw. über die SOFTWARE erworbenen Lizenzen, Produkte oder Dienstleistungen (nachfolgend "GEBÜHREN") durch den USER.
2.1.6. Die GEBÜHREN von bestimmten USER können auch durch andere USER beglichen werden (z.B. der Lehrbetrieb bezahlt die GEBÜHREN für seine Lernenden).
2.2. Unterstützungsdienste und Upgrades
2.2.1. Während der VERTRAGSLAUFZEIT (Definition siehe Ziffer 13 dieser AGB) überwacht MySimpleLog kontinuierlich die Funktionalität der SOFTWARE und behebt unverzüglich alle Softwarefehler, soweit dies technisch möglich ist. Er stellt dem USER die SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN zur Verfügung.
2.2.2. MySimpleLog kann Drittpersonen für die Bereitstellung der SAAS-DIENSTE einschliesslich der Unterstützungsdienste nach eigenem freien Ermessen beauftragen (nachfolgend "UNTERAUFTRAGNEHMER"), ohne dass hierfür die Zustimmung des USERS erforderlich ist.
3. Rechte und Pflichten des USERS
3.1.1. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB und der Bezahlung der GEBÜHREN durch den USER gewährt MySimpleLog dem USER während der VERTRAGSLAUFZEIT eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung des PRODUKTS für die in diesen AGB (insb. in Ziffer 2.1.2 und 3.1.2) angegebenen Zwecke (nachfolgend der "ERLAUBTE VERWENDUNGSZWECKE").
3.1.2. Die Verwendung des PRODUKTS durch den USER unterliegt den folgenden Lizenzbestimmungen:
3.1.3. Weder während, noch nach der VERTRAGSLAUFZEIT hat der USER ein Recht auf direkten oder indirekten Zugriff auf den Quellcode des PRODUKTS.
3.1.4. Der USER muss alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen über den Account des USERS
auf das PRODUKT zugreifen werden oder können.
3.1.5. Es liegt in der Verantwortung des USERS, interne Richtlinien, Gewerkschaftsverträge sowie die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Länder bezüglich des Datenschutzes einzelner Mitarbeiter sicherzustellen und einzuhalten.
3.1.6. Der USER verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Zugriff auf das PRODUKT nur auf Personen beschränkt ist, die zur Nutzung des PRODUKTS berechtigt sind.
3.2. Pflicht zur Zusammenarbeit
3.2.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des USERS, die für die Datenverarbeitung mit dem PRODUKT erforderlichen IT-Systeme bereitzustellen.
3.2.2. Der USER stellt sicher, dass alle Anweisungen in Bezug auf die VEREINBARUNG und Nutzung der SAAS-DIENSTE durch den USER von einem ordnungsgemäss bevollmächtigten Vertreter des USERS an MySimpleLog erteilt werden.
3.2.3. MySimpleLog:
a) kann alle derartigen Anweisungen als die vollständig autorisierten Anweisungen des USERS behandeln; und
b) wird keine anderen Anweisungen in Bezug auf die VEREINBARUNG befolgen, ohne zuvor die Zustimmung eines Vertreters des USERS einzuholen.
4. Lizenzen
4.1. Der USER hat die Möglichkeit Lizenzen für bestimmte Inhalte über MySimpleLog zu erwerben. Dabei kommt der Vertrag direkt zwischen dem USER und dem anbietenden Drittunternehmen zustande, sofern nicht MySimpleLog explizit als Vertragspartner gekennzeichnet ist.
4.2. Der USER erwirbt, sofern beim Kauf nicht anderes festgelegt, durch den Kauf einer Lizenz während der VERTRAGSLAUFZEIT eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz zur Nutzung des Produkts für welches die Lizenz erworben wurde.
5. Gebühren
5.1. Der USER erklärt sich bereit, die GEBÜHREN für von MySimpleLog bzw. über die SOFTWARE bestellte Lizenzen, Produkte und Dienstleistungen zu bezahlen. Der USER nimmt zur Kenntnis, dass ggf. ein anderer USER (z.B. der Lehrbetrieb) für die Bezahlung der GEBÜHREN verantwortlich ist.
5.2. Alle GEBÜHREN sind innerhalb von dreissig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum oder innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
5.3. MySimpleLog kann den Zugriff auf das PRODUKT, die Bereitstellung der SAAS-DIENSTE aussetzen und verweigern, wenn die vom USER an MySimpleLog zu bezahlenden GEBÜHREN um mehr als dreissig (30) Tage überfällig sind. Im Falle einer Suspendierung der SAAS-DIENSTE bleibt der USER vollumfänglich zur Bezahlung der GEBÜHREN verpflichtet. Gleichzeitig ist er aber nicht mehr berechtigt, Rückerstattungen oder Schadenersatz zu fordern.
5.4. MySimpleLog kann im Falle einer Überfälligkeit der Bezahlung der GEBÜHREN den Zugriff auf das PRODUKT und die Bereitstellung der SAAS-DIENSTE auch für mit dem für die Zahlung verantwortlichen USER verbundene USER aussetzen und verweigern (z.B. für Lernende, sofern deren Lehrbetrieb die GEBÜHREN nicht bezahlt hat).
5.5. MySimpleLog behält sich das Recht vor dem KUNDEN, je nach Angebot und Verfügbarkeit eine 30ig-tägige Testphase anbieten. Während der Testphase sind keine GEBÜHREN geschuldet. Der KUNDE kann innert der Testphase erklären, dass er das PRODUKT nicht verwenden möchte. Entsprechend hat der KUNDE keine GEBÜHREN zu bezahlen, der entsprechende USER und verbunden USER verlieren allerdings nach Ablauf der Testphase den Zugriff auf das PRODUKT. Erklärt der KUNDE nicht innert der Testphase, dass er das PRODUKT nicht verwenden möchte, so sind die üblichen GEBÜHREN geschuldet und fällig.
6. Eigentum
6.1. Dem USER wird kein Eigentum am PRODUKT übertragen. Das PRODUKT bleibt das alleinige Eigentum von MySimpleLog. Das PRODUKT wird durch das Schweizerische Urheberrechtsgesetz und durch internationale Urheberrechtsverträge geschützt. Unautorisiertes Kopieren des PRODUKTS ist ausdrücklich verboten. In keinem Fall darf der USER das PRODUKT zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die SAAS-DIENSTE und das PRODUKT sind im Verhältnis zwischen den PARTEIEN das ausschliessliche Eigentum von MySimpleLog.
8. Eigentum der Daten
8.1. Der USER ist der Eigentümer der Daten und Inhalte, die er auf das PRODUKT hochlädt. Der USER gewährt MySimpleLog hiermit betreffend alle Daten und Inhalte, die er auf das PRODUKT hochlädt oder mit dem PRODUKT verknüpft, eine weltweite, nicht exklusive, zeitlich unbeschränkte, übertragbare, und unbeschränkte Lizenz zur Nutzung, Bearbeitung sowie Vervielfältigung der entsprechenden Daten und Inhalte. Der USER bestätigt gegenüber MySimpleLog der Eigentümer dieser Daten und Inhalte zu sein und frei über die Daten und Inhalte verfügen zu können und dürfen.
8.2. MySimpleLog ist insbesondere berechtigt, die Daten und Inhalte zu analysieren, zu überprüfen, zu bearbeiten, zu verändern und (auch unverändert) unter eigenem Namen im oder im Zusammenhang mit dem PRODUKT zu veröffentlichen.
8.3. Der USER anerkennt, dass alle Datenmodelle und Algorithmen, die von MySimpleLog auf der Grundlage der Benutzung der SAAS-DIENSTE durch den USER und der Daten des USERS generiert werden, das alleinige Eigentum von MySimpleLog sind und vom MySimpleLog nach freiem Ermessen für beliebige Zwecke verwendet werden können, inklusive der Weitergabe an Dritte.
9. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
9.1. MySimpleLog haftet nur für einen direkten Schaden, wenn dieser nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch MySimpleLog verursacht wurde. Jede weitergehende Haftung für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet MySimpleLog nicht:
9.2. MySimpleLog haftet insbesondere nicht für allfällige Schäden, die aus einer Offerte und/oder dem daraus entstehenden Auftrag zwischen USER und einem MySimpleLog User entstehen.
10. Datenschutz
10.1. MySimpleLog und der USER halten die geltenden Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ein. Der USER stimmt hiermit der Datenschutzerklärung von MySimpleLog zu, sofern eine Zustimmung dazu erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung ist über die Webseite von MySimpleLog abrufbar. www.mysimplelog.ch/data
10.2. Der USER nimmt zur Kenntnis, dass MySimpleLog im Sinne der lebenslangen Verfolgung der Lernfortschritte die auf MySimpleLog zur Verfügung gestellten Daten sowie allfällige Analysen daraus auch über die Beendigung dieser VEREINBARUNG aufbewahrt. Der USER kann die Löschung der Daten gegenüber MySimpleLog verlangen.
10.3. Der USER garantiert MySimpleLog, dass er die Datenschutzbestimmungen einhält und keine personenbezogenen Daten von Dritten auf der SOFTWARE nutzt oder zugänglich macht. Der USER hält MySimpleLog bei einer schuldhaften Verletzung der Datenschutzbestimmungen schadlos.
10.4. Der USER garantiert, dass er das Recht hat, alle Daten offenzulegen, die durch geltende Datenschutzbestimmungen geschützt sind (nachfolgend und bisher "PERSONENBEZOGENE DATEN") und die er MySimpleLog im Rahmen oder in Verbindung mit der VEREINBARUNG tatsächlich offenlegt.
11. Vertraulichkeit und Öffentlichkeit
11.1. Die PARTEIEN verpflichten sich, alle Informationen, die sie der jeweils anderen PARTEI (sei es schriftlich, mündlich oder anderweitig) offenbaren (nachfolgend "VERTRAULICHE INFORMATIONEN"), vertraulich zu behandeln und nicht offenzulegen, es sei denn, dies wird in der VEREINBARUNG ausdrücklich erlaubt. Nichts in dieser Ziffer 11. soll MySimpleLog bei der Beauftragung von UNTERAUFTRAGNEHMER (z.B. Drittanbieter von Internetdiensten) oder der Veröffentlichung von Inhalten gemäss Ziffer 8 einschränken.
11.2. VERTRAULICHE INFORMATIONEN einer PARTEI können von der anderen PARTEI gegenüber ihren leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Agenten, Versicherern und professionellen Beratern offengelegt werden, vorausgesetzt, der Empfänger ist schriftlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der offengelegten VERTRAULICHEN INFORMATIONEN zu wahren.
11.3. Keine der PARTEIEN wird ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen PARTEI öffentliche Bekanntmachungen in Bezug auf die Bestimmungen der VEREINBARUNG (einschliesslich Pressemitteilungen, öffentliche Bekanntmachungen und Marketingmaterialien) machen. Ungeachtet des Vorgenannten ist MySimpleLog berechtigt, den USER in jeder öffentlichen Bekanntgabe zu Referenzzwecken zu identifizieren und zu benennen.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1. Die AGB gelten bis zur Löschung des Accounts ("BEENDIGUNG") des USERS bei MySimpleLog (nachfolgend und bisher "VERTRAGSLAUFZEIT").
12.2. Die über MySimpleLog bzw. die SOFTWARE erworbenen Lizenzen, Produkte und Dienstleistungen werden für die angegebene befristete Laufzeit abgeschlossen (nachfolgend und bisher "VERTRAGSLAUFZEIT").
13. Auswirkungen der Beendigung
13.1. Mit der BEENDIGUNG treten alle Bestimmungen dieser AGB ausser Kraft, mit der Ausnahme, dass die folgenden Bestimmungen der VEREINBARUNG fortbestehen und weiterhin wirksam sind (in Übereinstimmung mit deren Bedingungen oder anderweitig auf unbestimmte Zeit): Ziffer 8, 10, 11 und 15.7 dieser AGB.
13.2. Die BEENDIGUNG hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung aufgelaufenen Verbindlichkeiten und Rechte einer der PARTEIEN.
13.3. Im Eigentum von MySimpleLog stehende Sachen und Daten sind an MySimleLog zurückzugeben.
13.4. Nach der Kündigung der VEREINBARUNG stellt MySimpleLog dem USER die vom USER erstellten Daten auf Anfrage innerhalb von drei (3) Wochen zur Verfügung, um diese herunterzuladen. Die Daten werden in einem sicheren Format zur Verfügung gestellt.
13.5. Innerhalb einer (1) Woche, nachdem der USER die Daten heruntergeladen hat, spätestens aber drei (3) Monate nach der Ankündigung (E-Mail genügt) von MySimpleLog die Daten des USERS zu löschen, ist MySimpleLog berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, alle vom USER auf seinen Servern gespeicherten Daten vollständig löschen.
14. Änderungen und anwendbare Rechtsvorschriften
14.1. MySimpleLog kann das Format oder die Art des PRODUKTS jederzeit ändern. MySimpleLog muss sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, den USER schriftlich (E-Mail genügt) über wesentliche funktionelle Änderungen des PRODUKT zu informieren. Wenn eine solche Änderung die Funktionalität des PRODUKTs beeinträchtigt, kann der USER diese VEREINBARUNG schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
14.2. Der USER muss sicherstellen, dass seine Verwendung des PRODUKTS allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften, insbesondere den Datenschutzbestimmungen, entspricht.
15. Verschiedenes
15.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, müssen alle Mitteilungen, die von einer der PARTEIEN im Rahmen dieser VEREINBARUNG gemacht werden, schriftlich erfolgen und gelten nur dann als ordnungsgemäss zugestellt, wenn sie der anderen PARTEI per Post (Einschreiben) oder per E-Mail zugestellt werden.
15.2. Wenn eine Bestimmung der VEREINBARUNG von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die restlichen Bestimmungen der VEREINBARUNG in Kraft. Wenn eine rechtswidrige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmässig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt dieser Teil als gestrichen, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der PARTEIEN widersprechen; in diesem Fall gilt die gesamte betreffende Bestimmung als gestrichen). Die PARTEIEN verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Lücken der VEREINBARUNG.
15.3. Keine Bestimmung der VEREINBARUNG begründet eine Partnerschaft, ein Vertretungsverhältnis oder einen Arbeitsvertrag zwischen den PARTEIEN.
15.4. MySimpleLog kann die AGB jederzeit anpassen, muss aber den USER schriftlich informieren. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der USER nicht innerhalb von 7 Tagen nach Empfang unter Angabe der Gründe widerspricht.
15.5. Der USER darf seine vertraglichen Rechte und/oder Verpflichtungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MySimpleLog weder ganz noch teilweise abtreten.
15.6. Diese VEREINBARUNG stellt die gesamte VEREINBARUNG zwischen den PARTEIEN in Bezug auf die bestellten Dienstleistungsprodukte und insbesondere auf die SOFTWARE dar und ersetzt alle früheren diesbezüglichen Vereinbarungen, Anordnungen und Absprachen zwischen den PARTEIEN.
15.7. Diese VEREINBARUNG untersteht materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Luzern, Kanton Luzern.
1. Verfügbarkeit des Services
1.1. MySimpleLog unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um sicherzustellen, dass das PRODUKT an allen Tagen im Jahr zu 98% der Zeit, berechnet auf monatlicher Basis, verfügbar ist. "AUSFALLZEIT" (berechnet als Differenz zwischen 100% der Zeit in einem Monat und dem tatsächlichen prozentualen Anteil der Zeit in diesem Monat, in dem das PRODUKT verfügbar ist) schliesst eine Nichtverfügbarkeit aufgrund (i) geplanter Wartungsarbeiten; (ii) technischer Störungen in den Webseitenbetriebssystemen von MySimpleLog oder anderer Umstände, die sich der angemessenen Kontrolle von MySimpleLog entziehen (z.B. Internetverzögerungen, Netzwerküberlastungen und ISP-Störungen), aus.
2. Helpdesk
2.1. MySimpleLog unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um einen E-Mail-Helpdesk (nachfolgend "HELPDESK") mit Ticketsystem in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung zu stellen. Der USER muss alle Anfragen für SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN über den HELPDESK unter support@mysimplelog.ch stellen.
3. Reaktionszeit
3.1. MySimpleLog wird sich in angemessener Weise bemühen, Anfragen nach SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN, die über den HELPDESK gestellt werden, so schnell wie möglich und innerhalb der nachfolgenden Reaktionszeiten zu beantworten. Alle Anfragen in Bezug auf das PRODUKT werden nach dem Schweregrad des Problems priorisiert:
3.1.1 Level 1
3.1.2 Level 2
3.2. Zeit für die Lösung des Problems
3.2.1. MySimpleLog wird sich in angemessener Weise darum bemühen, vom USER über den HELPDESK aufgeworfene Fragen, unter Berücksichtigung des Schweregrads des Problems, so schnell wie möglich zu lösen, wobei MySimpleLog keine Lösungszeiten garantieren kann.
4. Messungen
4.1. Die Betriebszeit wird anhand der automatisierten Systeme von MySimpleLog über jeden Monat gemessen. Sie wird auf die Minute genau berechnet, basierend auf der Anzahl der Minuten im jeweiligen Monat (z.B. ein 31-Tage-Monat enthält 44'640 Minuten).
5. Begrenzungen der SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN
5.1. MySimpleLog ist im Rahmen der VEREINBARUNG nicht verpflichtet, SUPPORT-DIENSTLEISTUNGEN in Bezug auf Fehler oder Störungen zu erbringen, die dadurch entstanden sind, weil:a) das PRODUKT durch den USER unsachgemäss verwendet wurde; oderb) das PRODUKT auf andere Weise als in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VEREINBARUNG verwendet wurde.
6. Wartungsarbeiten
6.1. MySimpleLog kann seine SAAS-DIENSTE (einschliesslich des Zugriffs auf das PRODUKT) aussetzen, um planmässige Wartungsarbeiten durchzuführen, wobei diese Wartungsarbeiten nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten (gemäss Abschnitt 2.1 dieses Anhangs 2) durchzuführen sind.
6.2. MySimpleLog führt wenn möglich Wartungen jeweils jeden Wochentag von 22.00 Uhr bis 04.00 Uhr und am Sonntag von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr durch.
6.3. MySimpleLog muss den USER mindestens zwei (2) Tage im Voraus schriftlich über eine geplante Wartung ausserhalb des oben kommunizierten Wartungsfensters benachrichtigen, einschliesslich vollständiger Angaben über die voraussichtliche AUSFALLZEIT.
6.4. MySimpleLog wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass es während der Wartung zu keiner Unterbrechung kommt. Dennoch kann der Zugang zum PRODUKT eingeschränkt oder sogar ausgesetzt werden.